Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Natürliche Personen sind immer steuerrechtsfähig. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob sie nach bürgerlichem Recht geschäftsfähig sind oder nicht. Auch eine beschränkt geschäftsfähige bzw. eine nicht geschäftsfähige Person kann Unternehmer i.S.d. § 2 UStG sein.
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