Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning |
Das Neutralitätsprinzip ist insbesondere aus Sicht der europäischen Rechtsprechung eines der wichtigsten Grundprinzipien des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems der Mitgliedstaaten der EU. Gleichartige Waren und Dienstleistungen sollen innerhalb der einzelnen Länder ungeachtet der Länge der Produktions- und Vertriebswege steuerlich gleich belastet werden. Die Unternehmen als Schuldner der Umsatzsteuer sollen von ihr vollständig unbelastet sein.
Schaubild Systematik der Umsatzsteuer
Teilweise wird vertreten, dass das Neutralitätsprinzip durch den hohen systemimmanenten Verwaltungsaufwand bereits durchbrochen ist, da die Unternehmen jährlich mit enormen Kosten für die Berechnung und Verwaltung der Umsatzsteuer belastet werden.
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