Der Antrag wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Gegenstand des Unternehmens der Antragstellerin ist die Reinigung, Wartung und Instandhaltung von Gebäuden, Maschinen und Anlagen sowie von Verkehrsmitteln und die Versorgung von Verkehrsmitteln - darüber hinaus die Verwaltung und der Erwerb von industriellen Beteiligungen. Sie erbrachte 2014 Dienstleistungen am Flughafen A an die B GmbH und am Flughafen C an die D-GmbH - außerdem reinigte sie Flugzeuge an den Flughäfen E und F.
Die Reinigungsarbeiten nahmen einen Anteil in Höhe von 26,98 % und die anderen Dienstleistungen einen Anteil in Höhe von 73,02 % ein. Teilweise sind die Leistungen der Antragstellerin umsatzsteuerfrei - so gegenüber der G GmbH nach § 4 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes < UStG > in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 4 UStG, weil sie Luftfahrzeuge betreffen, die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr unter anderem überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen durchführen.
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