Nutzungsüberlassung von Geschirr oder Besteck

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Nutzungsüberlassung von Geschirr oder Besteck

Der BFH hat mit Urteilen vom 15.09.2021 (XI R 12/21 und XI R 25/19) über die Leistungen einer Bäckerei entschieden. Die streitgegenständlichen Bäckereifilialen befanden sich teilweise in der "Vorkassenzone" eines Supermarkts. Laut BFH unterlagen die Leistungen einer Bäckerei dem Regelsteuersatz, die diese zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck ausführte, sofern sie vor dem 30.06.2020 ausgeführt worden sind.

Hinweis

Zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber für vom 01.07.2020 bis zum 01.01.2024 (verlängert durch das Art. 12 des Achten Gesetzes zu Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, BGBl I 2022, 1838) erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen den ermäßigten Steuersatz eingeführt.