Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Der BFH hat mit Urteilen vom 15.09.2021 (XI R 12/21 und XI R 25/19) über die Leistungen einer Bäckerei entschieden. Die streitgegenständlichen Bäckereifilialen befanden sich teilweise in der "Vorkassenzone" eines Supermarkts. Laut BFH unterlagen die Leistungen einer Bäckerei dem Regelsteuersatz, die diese zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck ausführte, sofern sie vor dem 30.06.2020 ausgeführt worden sind.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|