1. Zu den Anforderungen an die Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht durch Nichterhebung von Beweisen.2. Zu den Anforderungen an die Rüge der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache.3. Sind Rechtsfragen nicht entscheidungserheblich, weil das FG in seiner Entscheidung darauf gar nicht abgestellt hat, haben sie keine grundsätzliche Bedeutung.