FG Hessen, vom 13.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 679/05
NZB: USt - Ersetzung des Vorauszahlungsbescheides durch den Jahresbescheid
BFH, Beschluss vom 26.07.2006 - Aktenzeichen V B 198/05
DRsp Nr. 2006/23507
NZB: USt - Ersetzung des Vorauszahlungsbescheides durch den Jahresbescheid
1. USt-Vorauszahlungsbescheide verlieren durch den USt-Jahresbescheid ihre Wirksamkeit; der Jahresbescheid nimmt die Vorauszahlungsbescheide in seinem Regelungsgehalt auf.2. Wird während des Verfahrens über eine zulässige Beschwerde der angefochtene Vorauszahlungsbescheid ersetzt, wird dieser Gegenstand des Beschwerdeverfahrens.