I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wurde zum 1. Januar 1987 von X und seinem Schwiegervater Z als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet. Dabei brachten X einen PKW im Wert von 4 000 DM sowie seine Arbeitskraft und Z seinen Hof gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ein.
Mit Vertrag vom 15. Januar 1988 pachtete X den landwirtschaftlichen Betrieb seines Vaters mit der Berechtigung, den Betrieb in die von der Klägerin betriebene Gesellschaft einzubringen. Von dieser Berechtigung machte X Gebrauch und brachte den gepachteten Betrieb unter Änderung des Gesellschaftsvertrages mit Wirkung vom 16. Januar 1988 in die von der Klägerin betriebene Gesellschaft ein.
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