Beigefügt übersendet die OFD eine Ablichtung des Urt. des BFH v. 27.10.1999 - II R 17/99 - mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Der BFH hält in dem Urt. an seiner ständigen Rechtsprechung zur grunderwerblichen Behandlung des einheitlichen Vertragswerks fest und hat daher das Urt. des FG NdSachsen v. 15.9.1998 - VII (III) 371/92 - aufgehoben. Die Veröffentlichung des Urt. im BStBl II ist vorgesehen.
Der Grund für die sog. Zwangsruhe nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ist damit weggefallen. Die OFD bittet daher, in den einschlägigen Fällen die Bearbeitung der Einspruchsverfahren fortzusetzen.
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