OFD Berlin - Verfügung vom 10.10.2000
S 2198 a

OFD Berlin - Verfügung vom 10.10.2000 (S 2198 a) - DRsp Nr. 2008/92200

OFD Berlin, Verfügung vom 10.10.2000 - Aktenzeichen S 2198 a

DRsp Nr. 2008/92200

§ 7h EStG Bescheinigungsverfahren bei Erwerb von sanierten bzw. vom Veräußerer zu sanierenden Eigentumswohnungen/Bauherrenmodellen

1. Antragsteller

Die Bescheinigung muss gem. Nr. 1.1 der Bescheinigungsrichtlinien schriftlich vom Eigentümer beantragt werden. An einem Vertreter ist eine Bescheinigung nur dann zu erteilen, wenn eine wirksame Vertretungsbefugnis vorliegt. Bei Veräußerung von sanierten bzw. zu sanierenden Eigentumswohnungen und Sanierung durch den Veräußerer böte es sich an, dass die Antragstellung durch den Bauträger kraft Vollmacht für alle Erweber erfolgt. Beantragt der Bauträger die Bau- und Sanierungsgenehmigung vor der Weiterveräußerung, kann er bei Abschluss des öffentlichrechtlichen Vertrags mit der Sanierungsbehörde eine Option dahingehend vereinbaren, dass die Einzelkäufer von Wohnungs- bzw. Teileigentum über diesen Vertrag die Voraussetzungen gem. Nr. 3.1 Abs. 2 Bescheinigungsrichtlinien erfüllen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat in Fällen, in denen ein Eigentümer im Rahmen eines Bauherrenmodells die Gebäude auf seinem Grundstück saniert, folgendes Verfahren vorgeschlagen, um die erhöhten steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten gem. § 7h EStG an seine potentielle Käufer weitergeben zu können: