1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2002
2. Fristverlängerungen
3. Anforderung von Steuererklärungen
1. Die alljährlichen, gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu den Abgabefristen für die Steuererklärungen und zu Fristverlängerungen sind für das Kalenderjahr 2002 im BStBl 2003 I S. 67 veröffentlicht.
2. Zur Gewährung von Fristverlängerung im sog. vereinfachten Fristverlängerungsverfahren (30.09.03 - 29.02.04) reicht es aus, wenn die Angehörigen der steuerberatenden Berufe - ggf. auch für die eigene Erklärung - bis zum 30.09.2003 Einzelanträge einreichen. Einer Begründung der Teilnahmeerklärungen bedarf es nicht, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung ist die Fristverlängerung stillschweigend zu gewähren. Die Anträge sind zeitnah im MÜSt-Verfahren (Maßnahme 11/Verbisauswahlmenü: C) zu erfassen. Mit der gewährten Fristverlängerung wird unterstellt, daß die Steuererklärungen laufend fertiggestellt und dem Finanzamt eingereicht werden.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|