Zur Frage der Anrechnung von Freifahrtsberechtigungen von Mitarbeitern öffentlicher Nahverkehrsbetriebe auf den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag als WK hat das BMF nach Abstimmung mit den obersten FinBeh der Länder dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen mit Schr. v. 4.12.2001 -
„… zur steuerlichen Erfassung der Freifahrtsberechtigungen von Mitarbeitern der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe hat zwischenzeitlich eine Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder stattgefunden. Von dem Ergebnis möcht ich Sie hiermit unterrichten:
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