Mit seinem Beschl. v. 8.12.1997 - GrS 1-2/95 - BStBl 1998 II S. 193 - hat der Große Senat des BFH in Fortführung seines Kontokorrentkontobeschlusses aus dem Jahre 1990 (BStBl II S.
Er hat zugleich deutlich gemacht, daß auch ein zeitlicher und betragsmäßiger Zusammenhang zwischen größeren Entnahmen von dem positiven betrieblichen Bankkonto zur Finanzierung privater Aufwendungen bei gleichzeitiger Erhöhung des betrieblichen Ausgabenkontos nicht zur Anwendung des § 42 AO führen können und ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG nicht vorliege, weil diese Grundsätze sowohl für die Gewinneinkünfte als auch für die Überschußeinkünfte gelten.
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