Mit Urteil vom 14.11.2001 -
Da das vorgenannte Urteil allgemein anzuwenden ist, bittet die OFD ab sofort folgende Auffassung zu vertreten:
Von der Förderung durch die Eigenheimzulage ausgeschlossen sind Ferien- oder Wochenendwohnungen. Das sind Wohnungen, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen (Rz. 17 des BMF-Schreibens vom 10.02.1998, BStBl 1998 I. S. 190).
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