Der BFH hat mit Urt. v. 14.9.1999 -
In diesem Zusammenhang ist die Frage gestellt worden, ob die Grundsätze des vorgenannten BFH-Urt. auch auf Sachverhalte anzuwenden ist, in denen abnutzbare unbewegliche WG aus dem Umlaufvermögen oder aus dem nicht der Einkünfteerzielung dienenden Privatvermögen innerhalb des fünfjährigen Begünstigungszeitraums in das Anlagevermögen überführt werden.
Hierzu bittet die OFD im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder folgende Rechtsauffassung zu vertreten:
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