Die Senatsverwaltung für Finanzen hat Folgendes mitgeteilt:
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmernvor dem 1. Januar 2002 Euro-Starterpakete im Rahmen der für Sachbezüge geltenden Freigrenze von monatlich 50 DM steuerfrei überlassen. Sofern nur ein Starterpaket je Arbeitnehmer überlassen wird, kann nach Auffassung der Bundesregierung aus Vereinfachungsgründen unterstellt werden, dass die Freigrenze nicht durch andere Vorteile ausgeschöpft ist.
Die Überlassung von Starterpaketen an Arbeitnehmer unterliegt im Übrigen nicht der Umsatzsteuer.
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