Es ist gefragt worden, ob eine durch wirtschaftliche Verhältnisse des Schuldners bedingte Aussetzung der vereinbarten Annuität eines Darlehens nach §
In Anlehnung an die unverzinslichen Darlehen, bei denen eine vorübergehende Tilgungsaussetzung unschädlich ist (vgl. Sönksen/Söffing, Rdnr. 28 zu § 17), sollte dies auch für verzinsliche Darlehen zugelassen werden. Die unterbliebene Tilgung wäre dann innerhalb der im Darlehensvertrag vereinbarten Laufzeit entweder in Form einer Einmalzahlung oder durch Erhöhung der Annuitäten nach der Aussetzung nachzuholen.
Die ausgelassenen Tilgungen würden nicht wie in Variante I innerhalb der vereinbarten Laufzeit nachgeholt. Vielmehr wäre der Darlehensvertrag ähnlich der Reduzierung der Jahresbeträge in der Weise zu ändern, dass sich die Laufzeit entsprechend verlängert. Innerhalb der Aussetzungszeit besteht der vorgeschriebene gleiche Jahresbetrag dann aus den Zinszahlungen.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Erlass vom 27.09.2001 - III A 34 - S 1976 - 1/99 - hierzu folgende Auffassung vertreten:
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