OFD Berlin - Verfügung vom 21.04.2004
St 122 - S 1978 c - 2/03

OFD Berlin - Verfügung vom 21.04.2004 (St 122 - S 1978 c - 2/03) - DRsp Nr. 2008/87758

OFD Berlin, Verfügung vom 21.04.2004 - Aktenzeichen St 122 - S 1978 c - 2/03

DRsp Nr. 2008/87758

Anwendung des § 3 Nr. 40 Buchst. a und b EStG auf Beteiligungen in einem eingebrachten Betriebsvermögen

Unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 05.01.2004 (BStBl 2004 I S. 44) zur Anwendung des § 8b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 KStG auf Beteiligungen in einem eingebrachten Betriebsvermögen ist, hinsichtlich der Anwendung des § 3 Nr. 40 Satz 4 Buchst. b EStG auf Beteiligungen, die als Bestandteil eines eingebrachten Betriebsvermögens übergehen, folgende dem vorgenannten BMF-Schreiben entsprechende Auffassung zu vertreten:

Die Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen, die für die Übertragung der in einem Betriebsvermögen enthaltenen Beteiligungen gewährt werden, fällt unter die Rückausnahme des § 3 Nr. 40 Satz 4 Buchst. b 1. Halbsatz EStG und unterliegt damit dem Halbeinkünfteverfahren, wenn

  • eine mehrheitsvermittelnde Beteiligung übertragen worden ist,

  • die Beteiligung nicht wesentliche Betriebsgrundlage des übertragenen Betriebs oder Teilbetriebs ist,

  • die für die übertragenen Anteile gewährten Anteile genau identifizierbar sind (z.B. aufgrund des Vertrags über die Einbringung) und