Bei Ausbildungsdienstverhältnissen wird von einer Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer i. S. der R 43 Abs. 5
Das FG Mecklenburg-Vorpommern vertrat in seinem Urt. v. 27.7.1999 -
Zukünftig bittet die OFD aufgrund einer Erörterung der obersten FinBeh des Bundes und der Länder folgende Auffassung zu vertreten:
Bei von vornherein zeitlich begrenzten für AN ohne eigenen Hausstand ist die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung auch bei Befristung von über drei Jahren möglich (entgegen H 43 (AN ohne eigenen Hausstand) 2000).
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|