An der bisher vertretenen Auffassung, daß die mit Hilfe des „CEREC-Verfahrens” gefertigten Zahnfüllungen zolltariflich keine Zahnprothesen sind und diese Schalenverblendungen daher mit den üblichen Amalganfüllungen vergleichbar sind, wird nicht mehr festgehalten.
Die Auffassung, daß die Umsätze gem. § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind, ist überholt.
Der BFH hat mit Urt. v. 28.11.1996 - V R 23/95 -, veröffentlicht im BStBl 1999 Teil II, S. 251, entschieden, daß eine umstpfl. Lieferung von Zahnprothesen auch dann vorliegt, wenn diese vom Zahnarzt rechnergesteuert mittels eines CEREC-Gerätes hergestellt werden. Der BMF hat in seinem Schreiben v. 13.4.1999 S 7170, veröffentlicht im BStBl 1999 Teil I, S. 487, zu dem o. g. Urt. ausgeführt:
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