Der BFH hat in seinem Urt. v. 28.5.1998 - V R 19/96 die USt-Befreiung der Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980 verneint, selbst wenn diese wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks (hier: Versorgungseinrichtungen für Mobilheimplätze) sind.
Dieses Aufteilungsgebot ließe auch keine Einbeziehung der Überlassung von Betriebsvorrichtungen in die Steuerbefreiung der Grundstücksvermietung unter dem Gesichtspunkt der unselbständigen Nebenleistung zu.
In der Besprechung über USt-Fragen v. 20. bis 22.9.1999 in Bonn (USt V/99) vertraten die USt-Referatsleiter mit großer Mehrheit die Auffassung, dieses Urt. des BFH nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden und von einer Veröffentlichung im BStBl Teil II abzusehen.
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