Die USt-Referenten der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung von ESF-finanzierten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erörtert.
Es ist folgendes zu beachten:
Berufsausbildungs-, Berufsfortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Sinne des § 3 Nr. 2 der Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfondes (ESF) mitfinanzierte zusätzliche Maßnahmen im Bereich des Bundes vom 20.01.2000 (Bundesanzeiger 2000, Seite 1529) sind - wie die in Abschnitt 112 Abs. 3 Satz 2 UStR aufgeführten Maßnahmen - gem. § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Die Existenzgründungsmaßnahmen setzen sich inhaltlich aus einem mehrwöchigen Seminar (§ 3 Nr. 1 Buchstabe a der o.g. Richtlinien), welches in der Regel sehr allgemein auf die Probleme der Selbstständigkeit eingeht, und dem sogenannten Coaching (§ 3 Nr. 1 Buchstabe b der o.g. Richtlinien) zusammen.
Unter Coaching wird eine persönliche Betreuung durch einen Unternehmensberater in den ersten sechs Monaten der Selbstständigkeit verstanden. Der Coach steht dem Jungunternehmer begleitend zur Seite und hilft dies
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