OFD Berlin - Verfügung vom 23.02.2001
S 1978 a

OFD Berlin - Verfügung vom 23.02.2001 (S 1978 a) - DRsp Nr. 2008/84437

OFD Berlin, Verfügung vom 23.02.2001 - Aktenzeichen S 1978 a

DRsp Nr. 2008/84437

§ 17 EStG Bestimmung der maßgeblichen Beteiligungsgrenze bei rückwirkendem Vermögensübergang von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Es ist gefragt worden, auf welche Beteiligungsgrenze i. S. des § 17 EStG für die Anwendung von § 5 Abs. 2 UmwStG abzustellen ist, wenn eine Umwandlung in 1999 wirksam wird (neue Beteiligungsgrenze i. S.des § 17 EStG : mindestens 10 %), der steuerliche Übertragungsstichtag jedoch wegen § 2 Abs. 1 UmwStG noch in 1998 liegt (alte Beteiligungsgrenze i. S. des § 17 EStG : mehr als 25 %).

Legte man den Zeitpunkt des zivilrechtlichen Wirksamwerdens der Umwandlung in 1999 zugrunde, wären auch Anteile von mehr als 10 % bis 25 % als nach neuem Recht wesentliche Beteiligungen bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach den §§ 4, 5 UmwStG zu berücksichtigen. Wäre der steuerliche Übertragungsstichtag in 1998 maßgeblich, hätten diese Anteile als nach altem Recht nicht wesentliche Beteiligungen nach § 4 Abs. 4 Satz 3 UmwStG keinen Einfluss auf das Übernahmeergebnis.