Die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (sogenannte Ist-Besteuerung) kann gemäß § 20 Absatz 1 Nr. 3 UStG vom Finanzamt ohne Rücksicht auf die Höhe des Gesamtumsatzes auf Antrag gestattet werden, soweit der Unternehmer Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Absatz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes ausführt.
Nachdem das Thüringer Finanzgericht (EFG 1998, Seite
Der BFH hat jedoch mit Urteil vom 22.07.1999 - V R 51/98 - (veröffentlicht im BStBl 1999 II S. 630) entschieden, dass eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH nicht in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 1 Nr. 3 UStG fällt.
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