Zu der Frage, wie agw. Kfz-Kosten, z. B. Unfallkosten, seit Änderung der ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten durch das
Es sind zunächst zwei Fallgruppen zu unterscheiden, und zwar zum einen die Ermittlung der Nutzungsentnahme nach der 1 %-Methode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) und zum anderen die Ermittlung der Nutzungsentnahme aufgrund der Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG).
Wird die Nutzungsentnahme nach der 1 %-Methode pauschal ermittelt, sind damit auch agw. Kfz-Kosten abgegolten. Das gilt auch dann, wenn diese eindeutig bei einer Privatfahrt bzw. einer betrieblich/beruflich veranlaßten Fahrt angefallen sind. Die 1 %-Methode stellt eine grobe vom Gesetzgeber gewollte Pauschalierung dar, die sich in solchen Fällen ggf. zugunsten des Stpfl. auswirken kann.
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