Erlass vom 17. August 1979 - III D 1 - S 6114 - 1/79 -
Die Steuervergünstigung nach § 3 a KraftStG steht der schwerbehinderten Person nur für ein Fahrzeug zu. Es bestehen keine Bedenken, dass beim Erwerb eines Fahrzeugs durch eine schwerbehinderte Person, die bereits Halter eines nach § 3 a KraftStG steuerbegünstigten Fahrzeugs ist, die Steuer für das zweite Fahrzeug nicht bzw. um 50 vom Hundert ermäßigt festgesetzt wird, wenn das bisherige Fahrzeug innerhalb eines Monats nach der Zulassung des neuen Fahrzeugs ab- oder umgemeldet wird.
Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder. Er tritt an die Stelle des Erlasses vom 17. August 1979 - III D 1 - S 6114 - 1/79.
Die OFD bittet, das Finanzamt Pankow/Weißensee entsprechend zu unterrichten.
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