Auf eine Eingabe der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft nahm das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in seinem Schreiben vom 30.05.2000
Nach § 4 Nr. 8 Buchstabe d UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren von der Umsatzsteuer befreit.
Nach dem EuGH-Urteil vom 05. Juni 1997 - Rs. C - 2/95, HFR 1997 S.
von einem bestimmten Unternehmenstyp
von einem bestimmten Typ einer juristischen Person
ganz oder zum Teil in einer bestimmten Weise
Im Wege der elektronischen Datenverarbeitung oder manuell
ausgeführt werden.
Die Steuerbefreiung kann also unter bestimmten Voraussetzungen für Umsätze eines durch „Outsourcing” entstandenen Rechenzentrums in Betracht kommen. Dies gilt insbesondere für globale Finanzdienstleistungen, die im Wesentlichen ein eigenständiges Ganzes bilden, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Finanzdienstleistung erfüllt.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|