OFD Berlin - Verfügung vom 30.08.2002 St 177 - S 2337 - 1/82
OFD Berlin - Verfügung vom 30.08.2002 (St 177 - S 2337 - 1/82) - DRsp Nr. 2008/83386
OFD Berlin, Verfügung vom 30.08.2002 - Aktenzeichen St 177 - S 2337 - 1/82
DRsp Nr. 2008/83386
§ 3 EStG i Pauschalierung des Werbungskostenersatzes bei Verwaltungsangehörigen im Außendienst Weiterleitung ohne Rdvfg. zur LSt-Nr. 275 vom 12. 04. 96 und Runddrucke zur LSt-Nr. 275 vom 19. 02. 98 und 22. 03. 00, St 177 - S 2337 - 1/82
Nach dem Urteil des FG Berlin vom 08.05.2002, Az. 6 K 6235/00 unterliegt bei einem Außenprüfer die grundsätzlich steuerpflichtig gewährte Außendienstentschädigung (ADE) insofern nicht der Besteuerung, als die nach Werbungskostengrundsätzen berücksichtigungsfähigen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG nicht überschritten werden.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.