OFD Berlin - Verfügung vom 31.01.2002
InvZ 1272

OFD Berlin - Verfügung vom 31.01.2002 (InvZ 1272) - DRsp Nr. 2008/86153

OFD Berlin, Verfügung vom 31.01.2002 - Aktenzeichen InvZ 1272

DRsp Nr. 2008/86153

§ 3 InvZulG Investitionszulage nach § 3 InvZulG 1999 bei der Herstellung eines anderen Gebäudes

Die Förderung des Mietwohnungsneubaus nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 InvZulG 1999 beschränkt sich auf die Herstellung von bautechnisch neuen Gebäuden. Für die Herstellung eines anderen Gebäudes scheidet die Neubauförderung daher aus (vgl. Rz. 5 des BMF-Schr. v. 24.8.1998, BSt-Bl 1998 I S. 1114, EStG Kartei Berlin InvZulG Nr. 18). Zu der Frage, ob für die Herstellung eines anderen Gebäudes dennoch eine Investitionszulage als nachträgliche Herstellungsarbeiten i. S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvZulG 1999 gewährt werden kann, ist nach einem Beschl. der ESt-Referenten der obersten FinBeh des Bundes und der Länder die folgende Auffassung zu vertreten: