Wegen der Änderung durch das Steueränderungsgesetz 2003 wird auf die Bezugsverfügung verwiesen.
Die angesprochene gesetzliche Korrektur wurde zwischenzeitlich durch Art. 1 Nr. 18 des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 09.12.2004 (BGBl 2004 I S.
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