Zur Arbeitserleichterung im Veranlagungs- und Prüfungsbereich, in den Arbeitgeber-/ und Arbeitnehmerstellen sowie in den Informations- und Annahmestellen sind in der beiliegenden Übersicht die Freibeträge, Pauschbeträge, und Höchstbeträge und die übrigen katalogisierungsfähigen Vorschriften des EStG tabellarisch zusammengestellt.
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