Im Rahmen der mieternahen Privatisierung werden Altgenossenschaften in eigentumsorientierte Genossenschaften umgewandelt. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten der Bildung einer eigentumsorientierten Genossenschaft:
1.1 Neugründung einer Wohnungsgenossenschaft und Erwerb von Wohnungsbeständen der „Altunternehmen”
Es wird eine neue Wohnungsgenossenschaft gegründet. Diese erwirbt Wohnungsbestände von einem oder von mehreren „Altunternehmen”. Die Mieter/Mitglieder des veräußernden Wohnungsunternehmens bzw. der veräußerden Genossenschaft werden, soweit sie Mieter der zu veräußernden Wohnungen sind, regelmäßig Mitglieder der neuen eigentumsorientierten Genossenschaft.
Die Mitgliedschaft an der neuen eigentumsorientierten Wohnungsgenossenschaft wird in der Regel durch Beitrittserklärung gem. § 15 Genossenschaftsgesetz (GenG) erworben, nachdem die Mitgliedschaft an der „Alt-Wohnungsgenossenschaft” gekündigt wurde.
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