OFD Chemnitz - Verfügung vom 13.01.2004
S 2700 - 16/1 - St 21

OFD Chemnitz - Verfügung vom 13.01.2004 (S 2700 - 16/1 - St 21) - DRsp Nr. 2008/87054

OFD Chemnitz, Verfügung vom 13.01.2004 - Aktenzeichen S 2700 - 16/1 - St 21

DRsp Nr. 2008/87054

Aktuelle Gesetzesänderungen

Zum Jahresende 2003 wurden zahlreiche Gesetzesänderungen beschlossen. Nachfolgend werden wesentliche ertragsteuerliche Änderungen, soweit sie Körperschaften betreffen, dargestellt:

I. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften-Steueränderungsgesetz 2003 (vom 15.12.2003, BGBl 2003 I S. 2645)

Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbefreiung (§§ 5 Abs. 1 Nr. 23 und 34 Abs. 3 a KStG und §§ 3 Nr. 30 und 36 Abs. 4 a GewStG)

  • die Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen ist grds. von der Körperschaftsteuer befreit; dies gilt auch für VZ vor 2003

  • Ausnahme: keine Steuerbefreiung, soweit die Tätigkeit auf die Anwendung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Übernahme von Projektträgerschaften sowie wirtschaftliche Tätigkeiten ohne Forschungsbezug gerichtet ist.

Gesetzliche Regelung des anschaffungsnahen Aufwands (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG, § 9 Abs. 5 EStG, § 52 Abs. 16 und 23 a EStG)

  • gesetzliche Verankerung der bisherigen Verwaltungsregelung

  • Aufwendungen für Instandsetzung/Modernisierung innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes gehören zu den Herstellungskosten, wenn sie 15 % der Anschaffungskosten (ohne USt) übersteigen.