Zum Jahresende 2003 wurden zahlreiche Gesetzesänderungen beschlossen. Nachfolgend werden wesentliche ertragsteuerliche Änderungen, soweit sie Körperschaften betreffen, dargestellt:
die Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen ist grds. von der Körperschaftsteuer befreit; dies gilt auch für VZ vor 2003
Ausnahme: keine Steuerbefreiung, soweit die Tätigkeit auf die Anwendung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Übernahme von Projektträgerschaften sowie wirtschaftliche Tätigkeiten ohne Forschungsbezug gerichtet ist.
gesetzliche Verankerung der bisherigen Verwaltungsregelung
Aufwendungen für Instandsetzung/Modernisierung innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes gehören zu den Herstellungskosten, wenn sie 15 % der Anschaffungskosten (ohne USt) übersteigen.
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