Die Sächs. Aufbaubank gewährt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuß zum Erwerb eines Genossenschaftsanteils von bis zu 3 500 DM je Antragsteller sowie 500 DM für jeden weiteren Familienangehörigen.
Zur Behandlung dieser Zuschüsse bei der Gewährung der EigZul vertritt die OFD folgende Auffassung:
Für die Gewährung der EigZul bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen ist u. a. sachliche Voraussetzung, daß die Höhe des Geschäftsanteils mindestens 10 000 DM beträgt (vgl. § 17 S. 1 EigZulG). Diese sachliche Voraussetzung wird durch die Landesförderung, den Zuschuß der Sächs. Aufbaubank, nicht berührt.
Bemessungsgrundlage für die EigZul ist die geleistete Einlage (vgl. § 17 S. 3 EigZulG).
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