In der Bezugsvfg. wurde darauf hingewiesen, daß der Antrag nach §
Anläßlich der Fachtagung KSt v. 27. 2. und 28. 2. 1996 wurde gebeten, Fälle, in denen von dem Wahlrecht in den einzelnen Erhebungszeiträumen nicht einheitlich Gebrauch gemacht wird, vorerst zurückzustellen.
Die OFD bittet, die Bearbeitung der einschlägigen Fälle wieder aufzunehmen und dabei die folgenden Hinweise zu beachten:
1. Vor ihrer Umwandlung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz sind
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