Das FG des Landes Brandenburg hat mit rechtskräftigem Urt. v. 27. 7. 1995 Az.:
Nach dem Berechnungsbogen 1990 zu den Jahreserklärungen für natürliche Personen im Beitrittsgebiet (Vordruck-Nr. 725/2) sind vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Betriebsinhabers zunächst der Verlustrücktrag aus 1991 und 1992 und sodann der auf den mitarbeitenden Ehegatten entfallende Gewinnanteil abzuziehen. Von den hiernach verbleibenden Einkünften werden die Sonderausgaben des Inhabers abgezogen.
Diese Vordruckgestaltung ist zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung des BFH zur steuerlichen Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen im Beitrittsgebiet im zweiten Halbjahr 1990 (vgl. Vfg v. 7. 8. 1995 S 2144 und durch die o. g. Entscheidungen des FG überholt. Durch die Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen entfällt das Bedürfnis für eine getrennte Einkommensermittlung.
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