2 Anlagen
1) Im
2) Ich weise darauf hin, daß unter die Neuregelung fallende Fälle maschinell derzeit noch nicht gerechnet werden können und zu einem Hinweisfall führen (möglicher Programmeinsatz März/April 1997).
3) Fälle, in denen der tatsächliche Baubeginn nachweislich noch 1996, die Bauantragstellung aber erst 1997 (z. B. 2. Januar 1997) erfolgte, bitte ich vorerst zurückzustellen. Die Frage, ob in diesen Fällen die bisherige Förderung oder die durch das
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