Gegenstand der Verfügungen war die Frage, welche Konsequenzen aus der EuGH-Entscheidung zur Klage der Linien- und Charterfluggesellschaft Eurowings vom 26.10.1999 zu ziehen sind.
Der Verfügung G 1422 A - St 1311 vom 11.02.2000 lag das Ergebnis einer Erörterung auf Bundesebene zugrunde. An diesem Besprechungsergebnis wird nicht mehr festgehalten.
Daher hebt die OFD die Verfügung G 1422 A - St 1311 vom 11.02.2000 auf. Die OFD bittet auf der Verfügung einen entsprechenden Hinweis anzubringen.
In Kürze wird zu dieser Problematik ein koordinierter Ländererlaß herausgegeben. Bis zum Ergehen dieser Anweisung bitte ich die Bearbeitung aller noch offenen Fälle zurückzustellen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|