OFD Düsseldorf - Verfügung vom 08.12.1999
S 2223 A

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 08.12.1999 (S 2223 A) - DRsp Nr. 2008/84223

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 08.12.1999 - Aktenzeichen S 2223 A

DRsp Nr. 2008/84223

§ 10b EStG Neuordnung des Spendenrechts ab 1.1.2000; Überarbeitung der untergesetzlichen Regelungen

Durch die ab 1.1.2000 in Kraft tretende Änderung der §§ 48 - 50 EStDV (Bekanntgabe erfolgt in Kürze im BStBl Teil I) wird den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen wesentliche Teile des geltenden Spendenrechts Rechnung getragen. Dadurch werden die bisher in den ESt-Richtlinien enthaltenen Regelungen (R 111 EStR 1998, Anl. 7 zu den EStR etc.) auf eine untergesetzliche Norm verlagert und so das formelle Spendenrecht neu geregelt.

Wegfall des Durchlaufspendenverfahrens

Zentrale Neuerung ist dabei der Wegfall des sog. Durchlaufspendenverfahrens ab VZ 2000.

Bis zum 31.12.1999 geleistete Spenden an KöR, die bestimmte gemeinnützige Zwecke (wie z. B. den Sport oder die Kultur) fördern, sind steuerlich nur absetzbar, wenn sie der KöR über eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle geleistet werden. In diesen Spenden dürfen keine Mitgliedsbeiträge enthalten sein.