Der o.g. Vordruck wurde im Januar 2000 neu aufgelegt und inzwischen in einer geschätzten Auflage an die Finanzämter ausgeliefert. Er wurde aufgrund der Änderungen des
Als wesentliche Änderung ist in Abschnitt C die Berechnung der Kapitalertragsteuer für Erträge des Sondervermögens vorgesehen worden. Die Bemessungsgrundlage für die 25 %ige Kapitalertragsteuer i.S.v. §
Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist die Bruttodividende einschließlich des Körperschaftsteuerguthabens,
Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist die Bruttodividende ohne das Körperschaftsteuerguthaben, also 7/10 der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer.
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