Seit 1991 werden in vermehrtem Umfang Versicherungsmodelle angeboten, bei denen dem Steuerpflichtigen für einen Zeitraum von i.d.R. 10-15 Jahren zumeist erhebliche Verluste aus § 20 EStG und/oder § 22 EStG entstehen. Hierbei schließt der Steuerpflichtige eine Renten- oder Kapitallebensversicherung gegen Einmalbetrag ab; der Einmalbetrag wird refinanziert.
Der BFH hat mit Urteil vom 15.12.1999
Die Modelle setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Rentenversicherung gegen Einmalbetrag ohne Kapitalwahlrecht mit sofort beginnender Rentenzahlung
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