Die Auswirkungen des o.a. Urteils des EuGH auf die Anwendung der Vorschrift des §
Die OFD hat in der o.a. Verfügung vom 1.2.2000 die Rechtsauffassung vertreten, dass in den Fällen, in denen der Vermieter seinen Sitz in einem nicht zur Europäischen Union gehörenden Staat hat, weiterhin stets eine Hinzurechnung nach §
Ergänzend weist die OFD noch auf Folgendes hin:
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