OFD Erfurt - Verfügung vom 09.07.1998 (InvZ 1260 A) - DRsp Nr. 2008/86203
OFD Erfurt, Verfügung vom 09.07.1998 - Aktenzeichen InvZ 1260 A
DRsp Nr. 2008/86203
§ 2 InvZulG Zugehörigkeit zum Anlagevermögen bei Milchkühen, die wegen einer Krankheit veräußert werden
Das FG des Landes Brandenburg hat mit revisionsbefangenem Urt. v. 3. 6. 1997 - 3 K 1005/95 I - (Az. beim BFH: III R 49/97) entschieden, daß die vor Ablauf des Dreijahreszeitraums aus dem Anlagevermögen der Klägerin wegen Krankheit ausgeschiedenen Milchkühe wirtschaftlich verbraucht waren und daher investitionszulagenunschädlich ausgeschieden sind. Der erzielte Veräußerungserlös von mehr als 700 DM wurde als nicht maßgebliches Kriterium für deren zulagenunschädliches Ausscheiden angesehen.
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