Zur Steigerung ihrer Umsätze führen Hersteller/Lieferanten von Waren häufig Verkaufswettbewerbe für ihre selbstständigen Verkaufsagenten, für ihre Verkaufshändler oder für deren Verkäufer durch, bei denen sog. Anreize („incentives”) in Form von Preisen, z. B. Erlebnisreisen, für die erfolgreichsten Agenten, Händler oder Verkäufer vergeben werden.
Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung solcher Preisvergaben hat der BFH in einer Reihe von Urteilen Stellung genommen. Hiernach sind im Einzelnen folgende Fälle zu unterscheiden:
Der im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs erhaltene Preis ist neben der vereinbarten Vermittlungsprovision zusätzliches Entgelt für erbrachte Vermittlungsleistung der Verkaufsagenten. Denn die Gewährung des Preises stellt beim Auftraggeber weiteren Aufwand für die Vermittlungsleistung dar, der dem Agenten ohne diese Vermittlungsleistung nicht zugewendet worden wäre.
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