Zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Juli 2012 -
Die Urteile sind über den jeweils entschiedenen Einzelfall hinaus entsprechend den nach-folgenden Regelungen anzuwenden. Das BMF-Schreiben vom 28. März 2007 (BStBl 2007 I S. 464) wird aufgehoben.
Der BFH bestätigt in seinen Urteilen vom 26. Juli 2012 -
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