Seit Oktober 2000 werden „Freiwillige Polizeihelferinnen und -helfer” in Hessen ehrenamtlich bei der Polizei tätig. Grundlage ist das Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz-HFPG) vom 13.06.2000 (GVBl. I S. 294 geändert durch Gesetz vom 21.07.2004 (GVBl. I S. 250) und die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Freiwilligen-Dienst-Gesetzes (HFPGDVO) vom 11.08.2004 (ersetzt durch die Verordnung zur Durchführung des Hesischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Durchführung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes -
Primäre Aufgaben der Freiwilligen Polizeihelfer/innen sind die Hilfeleistungen und Unterstützung
# bei der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
# bei der Überwachung des Straßenverkehrs,
# des polizeilichen Streifen- und Ermittlungsdienstes,
# bei Großveranstaltungen wie Sportereignissen, Festumzügen, Volksfesten,
# zur Sicherung und zum Schutz von öffentlichen Anlagen und
# bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten.
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