Es ist die Frage aufgeworfen worden, welcher USt-Satz anzuwenden ist, wenn ärztliche Gutachten ohne therapeutisches Ziel durch angestellte Krankenhausärzte im Namen und für Rechnung des Krankenhauses erstellt werden.
Hierzu bittet die OFD, folgende Auffassung zu vertreten:
Nach § 67 AO i. V. mit §
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|