OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.06.2002
S 7242 a

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.06.2002 (S 7242 a) - DRsp Nr. 2008/86614

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 06.06.2002 - Aktenzeichen S 7242 a

DRsp Nr. 2008/86614

Steuersatz für ärztliche Gutachten ohne therapeutisches Ziel, die angestellte Krankenhausärzte im Namen und für Rechnung des Krankenhauses erstellen

Es ist die Frage aufgeworfen worden, welcher USt-Satz anzuwenden ist, wenn ärztliche Gutachten ohne therapeutisches Ziel durch angestellte Krankenhausärzte im Namen und für Rechnung des Krankenhauses erstellt werden.

Hierzu bittet die OFD, folgende Auffassung zu vertreten:

Nach § 67 AO i. V. mit § 2 Nr. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz sind Krankenhäuser Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht oder verpflegt werden können (vgl. H 82 EStH 1999).