An das BMF wurde die Frage herangetragen, ob die im Jahr 2012 in Paraguay eingeführte „impuesto a la renta del servicio de carácter personal” (IRP) mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar ist. Dazu teile ich Folgendes mit:
Die in Paraguay seit 2006 geplante Einführung einer Einkommensteuer - impuesto a la renta del servicio de carácter personal - IRP - erfolgte nach mehrmaligem Verschieben des Einführungsdatums am 2. August 2012.
Der im Steuerjahr 2012 (02.08. - 31.12.2012) eingeführten IRP unterliegen natürliche Personen, Personengesellschaften sowie Freiberufler, die Einkünfte im Dienstleistungsbereich (Sociedades Simples) und aus bestimmten Kapitalanlagen erzielen. Zu den Einkünften aus Dienstleistungen und bestimmten Kapitalanlagen zählen u. a.
# | Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, |
# | Dividenden und der den Gesellschaftern entstandene Aktienwertzuwachs |
- | von Unternehmen, die der Körperschaftsteuer oder der Steuer auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unterliegen, zu 50 Prozent und |
- | von den übrigen Unternehmen zu 100 Prozent, |
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