Bundesratsmitglieder erhalten zur Abdeckung aller mit der Sitzungsteilnahme verbundenen Kosten eine Kostenpauschale in Höhe von 60,- € pro Tag, die als Aufwandsentschädigung gezahlt wird (§ 1 Abs. 4 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates - KEB). Sie wird nur gewährt, wenn für denselben Tag nicht ein Tage- oder Sitzungsgeld oder eine sonstige Entschädigung aus anderen öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer Europäischen Körperschaft bezogen wird (§ 3 KEB).
Die Kostenpauschale ist im Einzelplan 03 des Bundeshaushalts und in Kapitel 0301 unter dem Titel 41102-011 ausgewiesen.
Sie ist daher in Höhe von 60,- € pro Tag nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG steuerfrei.
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