1. Besteuerung von Verzehrumsätzen
Mit Urteilen vom 10.08.2006 - V R 55/04 - ( BStBl. II 2007, S. 480) und vom 26.10.2006 - V R 58, 59/04 - ( BStBl. II 2007, S. 487) hat der BFH entschieden, der Wortlaut des § 3 Abs. 9 Satz 4 UStG (in der bis zum 28.12.2007 gültigen Fassung) sei nicht in vollem Umfang gemeinschaftsrechtskonform, weil danach unter Umständen zu Unrecht Lieferungen in sonstige Leistungen umqualifiziert würden.
Vor dem Hintergrund der EuGH-Urteile vom 02.05.1996 - Rs. C-231/94 - und vom 10.03.2005 - Rs. C-491/03 - müsse jedoch für jeden einzelnen Umsatz entschieden werden, ob das Lieferelement oder das Element der sonstigen Leistungen überwiegt.
Der Gesetzgeber hat daraus die Konsequenzen gezogen und mit Art. 8 Nr. 3 i. V. m. Art. 28 Abs. 1 des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)