Durch die Einführung des Gesundheitsfonds in der Gesetzlichen Krankenversicherung, mit dem allen Krankenkassen neben den Fondszuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben (§§ 266, 270 Abs. 1 Buchst. a und b SGB V) auch standardisierte Verwaltungsausgaben (§ 270 Abs. 1 Buchst. c SGB V) erstattet werden und der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Artikel 15 Nr. 10a vom 22.07.2009 BGBl 2009 I S.
Zur Frage der Steuerbarkeit der Personalüberlassung durch den Arbeitgeber an die Betriebskrankenkasse bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|